Bekanntmachung und Beginn der Veröffentlichung

§ Kommentar


Bekanntmachung und Beginn der Veröffentlichung

Zu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.01.2025 – 14 S 376/24 -.

18. Juli 2025

Eine neue Entscheidung zur Bekanntmachung in Bauleitplanverfahren.

Die Bekanntmachung und der Beginn der Veröffentlichung dürfen nicht auf denselben Tag fallen. Dies hat der VGH Baden-Württemberg mit Urteil vom 17.01.2025 entschieden (14 S 376/24 -, in: Juris). Bekannt ist bereits, dass die Veröffentlichung im Internet (früher: öffentliche Auslegung) unter Angabe der Internetadresse und der Dauer sowie des Beginns der Veröffentlichungsfrist vor deren Beginn in ortsüblicher Form angekündigt werden muss. Die Einhaltung einer bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 3. Juli 2023 noch geltenden Wochenfrist ist bekanntlich schon nicht mehr erforderlich. Nunmehr hat der VGH Baden-Württemberg klargestellt, dass die Bekanntmachung und der Beginn der Veröffentlichung nicht auf denselben Tag fallen dürfen. Ein Verstoß gegen das Erfordernis, die Bekanntmachung vor Beginn der Veröffentlichungsfrist durchzuführen, kann allerdings durch die Dauer der auf die ortsübliche Bekanntmachung folgenden Veröffentlichung geheilt werden. Den Gemeinden ist also zu empfehlen, den Beginn der Veröffentlichung von Planunterlagen (früher: Auslegung) mind. einen Tag nach der Bekanntmachung zu datieren. Weiterhin hat das Gericht ausgeführt, dass für den Beginn der Veröffentlichungsfrist der Beginn des Tages der Veröffentlichung maßgebend und dass für die ortsübliche Bekanntmachung grundsätzlich nicht das ggf. frühere Verteilungs-, sondern das spätere Erscheinungsdatum des Amtsblatts für den Bekanntmachungserfolg maßgeblich ist.


Entscheidung:

VGH Baden-Württemberg, 17.01.2025 – 14 S 376/24 -, in: Juris.